StartseiteSitemapService & Kontakt
Toni Krebs

Privathaftpflicht-Versicherung

Was leistet die Haftpflichtversicherung?

Die RheinLand Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie bei Personen- und Sachschäden. Je nach vereinbarter Versicherungssumme sind das bis zu 20 Mio. Euro. Im Schadensfall wird durch die Private Haftpflichtversicherung geprüft, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Sie leistet bei begründeten Forderungen und wehrt unbegründete Ersatzansprüche ab.


Versicherungsschutz ganz nach Ihren Wünschen

Je nach Ihrer familiären Situation können Sie zwischen Familien- und den günstigeren Partner- und Single-Tarifen wählen und diesen nach Bedarf wechseln, denn vielleicht wird aus einem Single ein Paar, aus einem Paar eine Familie mit Kindern oder Eltern im Haushalt.

Entscheiden Sie ebenfalls, ob Sie den Standard- oder den Plus-Versicherungsschutz mit umfangreichem Leistungspaket benötigen.

 


Das Plus-Paket versichert Schadenersatzforderungen u.a. aus:

  • der privaten Internetnutzung und dem Datenaustausch bis 1 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • dem Schlüsselverlust von privaten Schlüsseln und Codekarten (Ausnahme Tresorschlüssel) bis zur Versicherungssumme, von Dienst, Amts-, Vereins- oder beruflichen Schlüsseln bis 50.000 Euro
  • dem Forderungsausfall auch bei Schäden durch Pferde und Hunde ab einer Schadenhöhe von 1.000 Euro
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 100.000 Euro
  • Schäden durch nicht deliktfähige Personen bis zur Versicherungssumme für Personenschäden und 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
  • der Nutzung von Ruder- oder Paddelbooten, Kanus oder Surfbrettern oder eigener Segelboote (bis 20 qm Segelfläche)
  • dem erlaubten Halten wilder Tiere im Haushalt
  • Rettungs- und Bergungskosten für versicherte Tiere bis 2.500 Euro
  • bestimmten, nebenberuflich selbständig ausgeübten Tätigkeiten bis Jahreseinkommensgrenze 12.000 Euro
  • ehrenamtlicher Tätigkeit
  • dem Eigentum eines von Ihnen selbstbewohnten Ein-/Zweifamilien- oder Generationenhauses
  • Bauvorhaben bis 350.000 Euro
  • dem Besitz und Gebrauch von Photovoltaikanlagen bis 15 kWp inkl. Einspeisungsrisiko
  • Mietsachschäden in Ferienunterkünften bis zur Versicherungssumme
  • der Nutzung sonstiger gemieteter, geliehener, gepachteter oder geleaster beweglicher Sachen bis 10.000 Euro
  • der Vermietung von Wohnungen (max. 3), Wohnräumen (max. 5) und Ferienzimmern (max. 6) sowie Garagen und Stellplätze (max. 6)
  • dem Betrieb eines über- oder unterirdischen Heizöltanks in einer mitversicherten Immobilie (bis zu 3 Mio. Euro)

Neuer Baustein: RheinLand Opferhilfe

Täglich werden Menschen Opfer von Gewalttaten. Meist erleiden sie dabei nicht nur körperliche Beeinträchtigungen. Fast immer kommen zu den physischen und psychischen Belastungen auch finanzielle Einbußen hinzu, die nicht von den gesetzlichen Sozialleistungsträgern aufgefangen werden.

Deshalb möchte die RheinLand Opfer von Gewaltverbrechen mit ihrem neuen Privathaft­pflicht­-Baustein "Opferhilfe" finanziell unterstützen. Sie leistet eine einmalige Kapitalauszahlung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

Die Geschädigten erhalten die Versicherungsleistung der RheinLand Opferhilfe zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung, nach Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheids des Versorgungsamtes.


Haben Sie Fragen zur Privathaftpflicht-Versicherung?

Über den gesamten Leistungsumfang und die passenden Versicherungssummen informiert Sie gern Ihr RheinLand Experte.


Produkt-Finder



Generalagentur der RheinLand Versicherungen

  • Toni Krebs

Binger Str. 7 a
55442 Daxweiler
Tel.: 06724 95580
Fax: 06724 95582

  • Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung