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Toni Krebs

Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalterhaftpflicht verlangt besondere Leistungen, die bei der RheinLand Tierhalterhaftpflicht bereits mitversichert sind.

Besonders interessant für Hundehalter sind u. a.:

  • Unfall durch plötzliches Betreten des Hundes von Radweg oder Fahrbahn oder durch Anbellen, Anspringen sowie Erschrecken anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Personen- oder Sachschäden durch Beißen, Fassen oder Schnappen.
  • Beschädigung oder Zerstörung von Sachen Dritter durch Umwerfen oder Zerbeißen.
  • Sachschäden durch Verschmutzen oder Beschädigen von Kleidung durch Anspringen.
  • Sachschäden in Gärten durch Graben und Buddeln.
  • Mitversicherung von Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr
  • Verwendung/Überlassung eines Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
  • Wildschaden durch plötzlich entwickelten Jagdtrieb (nicht für Jagdhunde).
  • Ungewolltes Decken einer Rasse- oder preisgekrönten Hündin.
  • Sturz- oder Stolperschäden durch die Hundeleine.


Folgende Hunderassen und Kreuzungen aus diesen Rassen können bei uns nicht versichert werden: Alano, American Bulldog, American Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeauxdogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Chinsischer Kampfhund, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtschar, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pitbull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu. Ebenfalls nicht versicherbar sind Hunde, die zu Kampfhunden abgerichtet wurden.


Noch Fragen zur Hundehalterhaftpflicht?

Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


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Generalagentur der RheinLand Versicherungen

  • Toni Krebs

Binger Str. 7 a
55442 Daxweiler
Tel.: 06724 95580
Fax: 06724 95582

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