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Toni Krebs

Tierhalterhaftpflicht

Mit der Tierhalterhaftpflicht sind die Eskapaden Ihres Lieblings versichert - ob Hund, Esel, Pony oder Pferd.

Der Halter eines Tieres haftet für Verletzungen eines Menschen oder die Beschädigung einer Sache durch sein Tier. Dient das Tier nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters, ist es unerheblich, ob ein Verschulden des Tierhalters vorliegt. Selbst bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt, ist er dann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet (Gefährdungshaftung).

Die RheinLand Tierhalterhaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung und gewährt eine umfangreiche juristische Unterstützung im Schadenfall.


Bei der RheinLand Tierhalterhaftpflicht sind z. B. mitversichert:

  • Wir prüfen für Sie die Haftungsfrage.
  • Abwicklung und Entschädigung des Anspruchstellers erfolgt direkt durch uns.
  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche an Sie ab.
  • Prozessdurchführung und Übernahme der Prozesskosten.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr.
  • Schutz gilt auch für nicht gewerbsmäßige Tierhüter.

Hundehalterhaftpflicht

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Pferdehalterhaftpflicht

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Noch Fragen zur Tierhalterhaftpflicht?

Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


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55442 Daxweiler
Tel.: 06724 95580
Fax: 06724 95582

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