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Toni Krebs

Pferdehalterhaftpflicht

Die Pferdehalterhaftpflicht verlangt besondere Leistungen, die bei der RheinLand Tierhalterhaftpflicht bereits mitversichert sind.

Pferdehalterhaftpflicht

Besonders interessant für Pferdehalter sind u. a.:

  • Unkalkuliertes Verhalten im Straßenverkehr. Unfall durch plötzliches Betreten oder Verlassen der Straße oder des Weges, unerwartetes Ändern der Richtung oder Ausweichen.
  • Schäden, die durch das vor eine Kutsche gespannte Pferd entstehen können.
  • Personen- oder Sachschäden infolge eines Durchgehens, Scheuens oder Steigens des Pferdes.
  • Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (Dressur- oder Springturnier, Jagdreiten), soweit es sich nicht um Rennen handelt.
  • Sachschäden in Feldern, Parks oder Gärten an Bäumen, Büschen, Blumen oder anderen Anpflanzungen.
  • Ungewolltes Decken einer Rasse- oder Turnierstute auf einem Reiterhof oder einer Koppel.
  • Ansprüche eines Fremdreiters gegen den Pferdehalter.

Noch Fragen zur Pferdehalterhaftpflicht?

Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


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